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Online-Kurs: Gute Kinderschutzverfahren
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Herzlich willkommen!

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir begrüßen Sie herzlich auf unserer Lernplattform "Gute Kinderschutzverfahren" und freuen uns, dass Sie sich für unser Projekt interessieren. Mit Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellen und evaluieren wir im Zeitraum 2019-2022 für alle professionell Beteiligte des familiengerichtlichen Kinderschutzverfahrens ein webbasiertes Fortbildungsprogramm, welches Wissen aus den Bereichen des Familienrechts und der Jugendhilfe verbindet und mit psychosozialen Inhalten ergänzt. 

Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Einblick in unser Projekt geben und hoffen, Sie bald als Teilnehmende an unserem Fortbildungsprogramm begrüßen zu dürfen.

Prof. Dr. Jörg M. Fegert, Prof. Dr. Eva Schumann, Prof. Dr. Heinz Kindler und Dr. Thomas Meysen


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Modellstandorte

Gemeinsam mit sechs Modellstandorten soll im Projekt durch regionale Fachkonferenzen die interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Möglichkeiten der Umsetzung kindgerechter Rahmenbedingungen befördert werden. Interessierte Regionen konnten sich im Laufe des Sommers 2020 hierfür bewerben. Zu den Modellstandorten gehören:

Baden-Württemberg – LK Böblingen mit dem AG Böblingen und dem AG Leonberg

Berlin – AG Tempelhof-Kreuzberg mit den Jugendämtern Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Marzahn-Hellersdorf

Brandenburg – LK Oberspreewald-Lausitz mit dem AG Senftenberg

Niedersachsen – Stadt und LK Osnabrück mit dem AG Osnabrück

Saarland – Regionalverband Saarbrücken mit dem AG Saarbrücken

Sachsen-Anhalt – LK Wittenberg mit dem AG Wittenberg

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Hintergrund des Projekts

Seit dem Missbrauchsfall in Staufen, bei welchem ein Junge über zwei Jahre hinweg von seiner leiblichen Mutter und deren Lebenspartner, einem einschlägig vorbestraften Sexualstraftäter mit Kontaktverbot zu Kindern, brutal vergewaltigt und an andere männliche Täter im „Darknet“ verkauft und dabei gefilmt wurde, wird die Debatte über notwendige Verbesserungen in der Kooperation der Beteiligten im Kinderschutzverfahren wieder verstärkt geführt.  Ein zentraler Aspekt ist dabei die Qualifikation der am Kinderschutzverfahren beteiligten professionellen Akteure, insbesondere die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Familienrichterinnen und -richtern, da im „Staufener Missbrauchsfall“ zwei familiengerichtliche Instanzen das vom Jugendamt in Obhut genommene Kind auf Antrag der Mutter in die Missbrauchssituation zurückgeführt hatten. 

Die aktuelle Diskussion spiegelt sich auch im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode zwischen CDU, CSU und SPD wieder. Der Vertrag enthält zahlreiche Punkte zur Stärkung des Schutzes von Kindern und zur Qualifizierung der mit Kinderschutzfällen befassten Berufsgruppen.

Vor diesem Hintergrund entstand unser Projekt „Gute Kinderschutzverfahren“. 


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Ziel und Zielgruppe

Ziel des Projektes ist es, ein webbasiertes interdisziplinäres Fortbildungsprogramm zum Themenkomplex familiengerichtliche Verfahren in Kinderschutzfällen und kindgerechte Justiz zu entwickeln. Das Fortbildungsprogramm besteht aus zwei Säulen:

Das Basiscurriculum des Online-Kurses ist für alle interessierten Personen sämtlicher Berufsgruppen freigegeben. Es umfasst Informationen zu den Aufgaben und zur Zusammenarbeit der professionellen Akteure sowie zum Ablauf von Kinderschutzverfahren. Außerdem werden tatsachenwissenschaftliche Grundlagen vermittelt, unter anderem zu Misshandlungsformen und -folgen, Entwicklungspsychologie und Entwicklungspsychopathologie, sowie rechtliche Grundlagen zur Kindeswohlgefährdung, kindgerechter Befragung, Schweigepflicht und Datenschutz.  

Parallel hierzu werden an ausgewählten Modellstandorten Fachtagungen durchgeführt. Zudem steht für die Teilnehmenden der Modellstandorte ein Vertiefungsmodul im Online-Kurs zur Verfügung. Dieser hat die Erstellung der im Koalitionsvertrag beschriebenen "Stellungnahme von Fachleuten für Gewaltschutz" zum Gegenstand, u.a. bezüglich des Jugendamts zur Anrufung des Familiengerichts nach § 8a Abs. 2 SGB VIII.

Zielgruppen des Kurses sind Familienrichter*innen und Fachkräfte aus Jugendämtern, Verfahrensbeistände, familienpsychologische Sachverständige und Fachanwält*innen für Familienrecht. Der Kurs ist auch für Fachkräfte in spezialisierten Beratungsstellen und in der Erziehungsberatung sowie für Träger der freien Jugendhilfe, die an Kinderschutzverfahren beteiligt sind, geeignet. Generell steht die Teilnahme am Online-Kurs allen interessierten Personen offen; inhaltlich wird der Kurs aber auf Personen ausgerichtet sein, die an Verfahren nach § 1666 BGB beteiligt sind.

Skip Forschung
Forschung

In einem begleitenden Forschungsdesgin erheben wir die Effektivität des Online-Kurses in Bezug auf Wissenszuwachs, den Erwerb emotionaler und Handlungskompetenzen sowie die Praxisrelevanz der zur Verfügung gestellten Lerninhalte. Daneben werden über Befragungen zur Nutzerfreundlichkeit und Qualität der Plattform auch die Umsetzung des Kurses und die Lernmaterialien evaluiert.


Skip Das Team
Das Team

Die Arbeitsgruppe der Fortbildung „Gute Kinderschutzverfahren“ besteht aus Expert*innen unterschiedlicher Disziplinen an verschiedenen Standorten. 

Mehr erfahren

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Informationen zur Teilnahme

Die Teilnahme am Online-Kurs ist für die Dauer der Projektlaufzeit von 2020 bis 2022 kostenfrei. Informationen zu Umfang und Zertifizierung des Online-Kurses folgen. Der erste Kursdurchlauf ist am 16.11.2020 gestartet. Eine Anmeldung hierfür ist nicht mehr möglich. 

Sollten Sie Interesse daran haben, die Entwicklung des Online-Kurses als Testperson zu unterstützen, können Sie sich hier registrieren. Der nächste Testdurchlauf startet voraussichtlich im November 2021. 

Zur Registrierung

Förderung
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Entwicklung
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